Ab Februar 2028 startet die neue bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz (PflFA) in Hamburg.
ohne Berufserfahrung: 2.441,42 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung: 2.569,91 €
Pflegefachperson
(ehemals: Krankenschwester bzw. Krankenpfleger; Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in)
ohne Berufserfahrung: 3.086,90 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung: 3.247,68 €
Ausbildungsvergütung zur Pflegefachperson
1. Jahr: 1.140 €
3. Jahr: 1.305 €
Tarifvertrag
AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien)
Zulagen & Zuschläge
Schichtdienst
Besondere Funktionen
Sonderaufgaben
Nacht-, Sonn-, Feiertag
Mehrarbeit, Überstunden
Kurzfristiges Einspringen
Zuschüsse
Öffentlicher Nahverkehr
Betriebliche Altersversorgung
Vermögenswirksame Leistung
Gesundheitsförderung/Sport
Berufskleidung (Zuschuss oder gestellt)
Jubiläum
Geburt eines Kindes
Tod eines nahen Verwandten
Sonstiges
Krankengeldzuschuss: Ausgleich des Nettoverdienstes bei Krankengeldbezug für die Zeit von 13 bis 26 Wochen;
Beihilfe für Zahnersatz: von den Eigenkosten 30% bis zu 511,00 €;
Beihilfe für Bildschirmbrille: i. Höhe von 139,50 €
Sonderzahlungen
Grundlage: Summe der Bezüge von Januar - Oktober dividiert durch 10; vorausgesetzt, wenn das Beschäftigungsverhältnis am 1. November eines Jahres besteht und mindestens bis zum 31.12. nicht geendet hat
Wöchentliche Arbeitszeit (Vollzeit) in Stunden
39
Urlaubstage pro Jahr
30
Sonderurlaubstage
Ja
Geburt eines Kindes, Tod eines nahestehenden Familienmitgliedes, Jubiläum, Umzug aus betrieblichen Gründen
Karriere & Einstieg
Zusammenarbeit mit Schulen
alle Schulen im Umkreis
Fort- & Weiterbildung
Fort und Weiterbildung ist möglich
Spezialisierung
Weiterqualifizierungsmaßnahmen möglich, z. B. Geronto-psychatrische Fachkraft, Hygienefachkraft, Wundmanager, etc.