Ein Sonderentgelt in Höhe von 50 % des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts der Entgeltgruppe und Entgeltstufe (zuzüglich der Zeitzuschläge nach § 12 KTD und der Zulagen nach § 13 KTD) der ersten zehn Monate des Vorjahres wird im Juni des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres gezahlt, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Dienstverhältnis besteht und im Vorjahr bestanden hat. Die Zahlung dieses Sonderentgeltes ist gebunden an ein positives operatives Betriebsergebnis (unter Einschluss der Kosten dieser Jahressonderzahlung) im vorangegangenen Geschäftsjahr.
Wöchentliche Arbeitszeit (Vollzeit) in Stunden
38.7
Urlaubstage pro Jahr
30
Sonderurlaubstage
Ja
Karriere & Einstieg
Zusammenarbeit mit Schulen
Die Zusammenarbeit mit Schulen im Rahmen der Berufsorientierung erfolgt mit allen umliegenden allgemeinbildenden Schulen.
Fort- & Weiterbildung
Koordination durch Einrichtungsleitung, Zielfeststellung im Mitarbeiterjahresgespräch
Bindung & Unterstützung
Ausgleich für kurzfristiges Einspringen
einmalige Bonuszahlung in Geldform für das kurzfristige Einspringen
Unterstützung bei der Wohnungssuche
ohnheim/Wohnungsmöglichkeiten im Quartier Alten Eichen möglich
Langfristiger Verbleib / Gesundheitsmanagement
Zusammenarbeit mit Krankenkasse, Betriebliches Gesundheitsmanagement